Laut der aktuell geltenden Gesetzgebung im Steuerrecht werden unter dem Begriff Reisekosten alle Aufwendungen verstanden, die bei einer beruflich bedingten Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstelle entstehen.
Einen beruflichen oder dienstlichen Hintergrund hat eine Dienstreise dann, wenn die private Lebensführung dem Zweck der Reise nicht oder nur eingeschränkt betrifft.
Reisekosten können dann geltend gemacht werden, wenn diese im Interesse des Arbeitgebers liegen.
Folgende Angaben sind für die korrekte Erstellung der Abrechnung notwendig:
Damit bei der Erstellung der Abrechnung kein Fehler gemacht wird und keine vom Finanzamt geforderten Angaben vergessen werden, existiert bei der KDV ein Programm, dass die Eingaben vereinfacht und auf logische Richtigkeit überprüft.
Das Programm finden Sie hier näher beschrieben: KDV-Webseite "Reisekosten"